Schutz- und Hygienekonzept
Zum Schutz unserer Mitglieder und der Gesellschaft vor einer weiteren Ausbreitung von COVID-19 werden wir das vorliegende Schutz- und Hygienekonzept im VCP Hörstel einhalten.
Sippenstunden — allgemein
- Sippenstunden finden mit maximal 10 Personen statt, davon mindesten ein Leiter über 18 Jahre.
- Größere Sippen werden in zwei kleinere Gruppen aufgeteilt.
- Sippen/Gruppen werden nicht durchmischt.
- Jede Person bringt sich eine eigene Mund-Nase-Bedeckung mit.
- Außerhalb der Gruppenräume des VCP Hörstels herrscht im Gemeindehaus eine Maskenpflicht sowie der Mindestabstand von 1,5m.
- Personen, die an Sippenstunden teilnehmen, sollten beim VCP Hörstel angemeldet sein
- Personen, die zum Bringen oder Abholen gekommen sind, warten außerhalb des Gebäudes mit 1,5m Abstand zueinander.
- Die Verantwortung für die Umsetzung und Einhaltung des Hygienekonzepts während der Sippenstunde trägt die Gruppenleitung.
- Die Gruppenleitung dokumentiert Namen und Kontaktdaten aller Teilnehmenden und bewahrt diese mindestens 4 Wochen auf. Diese Daten werden der zuständigen Behörde auf Verlangen vorgelegt.
Sippenstunden — Verhalten während der Durchführung
- Es wird in die Armbeuge oder ein Taschentuch geniest oder gehustet, das Taschentuch wird anschließend entsorgt.
- Die Hände werden vom Gesicht ferngehalten.
- Die Hände werden regelmäßig mit Wasser und Seife ausreichend lange gewaschen (mindestens 30 Sekunden), insbesondere nach dem Naseputzen, Niesen oder Husten.
- Gegessen werden nur Sachen, die jede Person für sich selbst mitgebracht hat. Vor und nach dem Essen werden die Hände gewaschen.
- Bei der Zunahme von Speisen und Getränken muss der Mindestabstand von 1,5m eingehalten werden.
- Beim Singen in geschlossenen Räumen ist ein Mindestabstand von 2m eingehalten werden.
Sippenstunden — Nachbereitung
- Nach der Sippenstunde müssen alle benutzen Gegenstände desinfiziert werden, insbesondere Tische, Tür- und Fenstergriffe, Handläufe, Toiletten, Spiel- und Bastelmaterialen.
- Die Gruppenräume müssen mindestens 15 Minuten gelüftet werden.
Anwesenheitslisten
- Für die Dokumentation der Anwesenheiten liegen entsprechende Listen im Gruppenraum aus.
- Die ausgefüllten Listen werden in Stammesordner abgeheftet im Schrank eingeschlossen.
- Auf Verlangen werden sie dem Gesundheitsamt oder dem Presbyterium der Ev. Kirche Hörstel vorgezeigt.
- Vier Wochen nach der Archivierung wird die Liste von der zuständigen Person mit Hilfe eines Aktenvernichters vernichtet
- Zuständig für die Dokumentation ist der Sippenleiter
Gemeindehaus
- In öffentlichen Räumen herrscht eine Maskenpflicht
- Es dürfen nur die Räume und Toiletten des VCP Hörstels genutzt werden. Alle anderen Räume und Toiletten dürfen nicht betreten werden.
- Beim Betreten des Gebäudes müssen die Hände desinfiziert werden.
Vorgehen bei Verdachtsfällen
- Insbesondere Fieber, Husten und Atemnot können Anzeichen für eine Infektion mit Sars-CoV-2 sein. Personen mit diesen Symptomen dürfen nicht an Sippenstunden/Veranstaltungen teilnehmen.
- Personen, die entsprechende Symptome während einer Sippenstunde/Veranstaltung zeigen, verlassen diese umgehend.
- Bei Auftreten einer bestätigten Infektion (durch das Gesundheitsamt) in einer Gruppe/Sippe werden alle Mitglieder der Gruppe/Sippe umgehend informiert.
Anwendung dieses Hygienekonzepts
- Es liegt im Ermessen jeder Person bzw. der Erziehungsberechtigten, an analogen Sippenstunden teilzunehmen.
- Es liegt im Ermessen der Gruppenleitung, analoge Sippenstunden durchzuführen. Sie sind nicht dazu verpflichtet. Ist absehbar, dass eine Einhaltung des Hygienekonzeptes nicht umsetzbar ist, wird die Sippenstunde nicht durchgeführt.
- Wir gehen mit jeder Entscheidung respektvoll um.
Gut Pfad
Für die Mitarbeiterrunde
Nico Sasse
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